Durchschnittlich sechsmal pro Tag stösst im Kanton Aargau ein Auto oder ein anderes Fahrzeug mit einem Wildtier zusammen. Ein Entfernen von der Unfallstelle gilt als Fahrerflucht und ist strafbar. Wie überall im Strassenverkehr gilt es, vorausschauend zu fahren. Überquert ein Tier die Fahrbahn, folgt oft noch ein weiteres. Sollte es zu einem Zusammenstoss kommen, ist es wichtig, ruhig und überlegt zu handeln.
- Anhalten und Warnblinker einschalten.
- Leuchtweste anziehen und Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
- Polizei benachrichtigen (Tel. 117): Die Polizei verbindet Sie mit dem zuständigen Jagdaufseher.
- Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern! Wichtig ist, nicht selbst zu versuchen, einem verletzten Tier zu helfen. Die Tiere kriegen Angst und sind noch mehr gestresst.
- An der Unfallstelle auf den Jagdaufseher warten.
Was macht der Jagdaufseher, die Jagdaufseherin?
Die ausgebildeten Fachpersonen kümmern sich um das Tier. Ein verendetes Tier wird von der Unfallstelle entfernt. Bei einem geflüchteten Tier wird die Fährte später mit Spürhunden aufgenommen und beurteilt, ob das Tier überlebt oder es erlöst werden sollte.
Der Jagdaufseher erstellt ein Unfallprotokoll, bei dem der Schaden vom Fahrzeug aufgenommen wird. Ohne ein Protokoll übernimmt die Versicherung den Schaden nicht.
Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher erheben für ihre bei Wildunfällen im Strassenverkehr erbrachten Leistungen von den Verursachenden eine Gebühr von pauschal Fr. 200.–. Diese wird jedoch von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters übernommen. Schäden am Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung.